1743
as every Man is best pleased with the Consciousness of pleasing; so should all have an equal Opportunity of aiming at it
Henry Fielding: An essay on conversation, in: Miscellanies, Bd. 1, London 1743, S. 117-178, hier S. 164.

1782
As it is the intention of the General that the Troops shall (as soon as the Season will admit) be drawn together and encamped in tents for the purpose of affording an equal Opportunity to every Corps for perfecting itself in discipline and Maneuvres.
George Washington: [General Order on April 13, 1782], in: The Writings of George Washington from the Original Manuscript Sources, Bd. 24, Washington 1938, S. 117.

1799
I think, where women have had an equal opportunity of improving and displaying their powers, which has been the case but in few instances, it will be found that they have proved themselves by no means inferior in mental ability to men
R.W.: Letters on women, in: The Universalist’s Miscellany, Or, Philanthropist’s Museum 3 (1799), S. 112-114, hier S. 113.

1850
This declaration of human equality [in the American Declaration of Independence], borrowed from the Bible, does not mean that all men possess equal wealth or learning; that the parent shall have no right to the services of the child; that the wife shall not be in subjection to her husband. This equality, according to the plain dictates of common sense, means, that all men, in coming into the world and going through it, have an equal opportunity to exercise all their own powers of body and mind for their own happiness; that one parent shall have as good a right to the services of his own children as any other shall have to the services of his children; that every wife shall be in subjection to her own husband, and to no one else; and that no man shall be deprived of his liberty for an alleged crime, “without due process of law.” The natural equality of mankind is one of the fundamental doctrines of Christianity
Charles Elliott: Sinfulness of American Slavery: Proved from Its Evil Sources, Cincinnati 1850, S. 308.

[1886
Es wird hier jede Reihe von gleichartigen Fällen, welche zum Teil einen, zum Teil einen anderen Verlauf nehmen, der Wahrscheinlichkeits-Rechnung so unterworfen, als ob die Constanz allgemeiner Bedingungen, die Unabhängigkeit und Chancen-Gleichheit der Einzelfälle durchaus feststände.
Johannes von Kries: Die Principien der Wahrscheinlichkeitsrechnung. Eine logische Untersuchung, Freiburg im Breisgau, S. 146.]

1905
Under our form of government we aim to give to every man an equal opportunity. You ask: “An equal opportunity for what?” My reply is: “An equal opportunity for success; an equal liberty of action; an equal amount of happiness, and equally comfortable life.”
William Dennis Marks: An Equal Opportunity. A Plea for Individualism, Philadelphia 1905, S. 167.

1925
power is given differently, in varying degrees and varying kind to different people. It always was so, it always will be so. There will never be equality in power. There will always be unending inequality. […] They talk about “equal opportunity”: but it is bunk, ridiculous bunk. It is the old fable of the fox asking the stork to dinner.
D. H. Lawrence: Blessed are the powerful (1925), in: Reflections on the Death of a Porcupine and other Essays, hg. von Michael Herbert, Cambridge 1988, S. 319-328, hier S. 326.

1927
Amerika war ja doch das Land der „fair chance“, der „opportunity“! Aber gerade diese wirtschaftliche Freiheit hatte aufgehört zu existieren, die Gleichheit der Chance steht jetzt nur noch auf dem Papier, wenn auch gerne, namentlich auf Seiten der Wirtschaftsführer die Fiktion aufrechterhalten wird, als ob sich nichts geändert habe. […]
Der Ratschlag Carnegies, daß man am besten tue, arm auf die Welt zu kommen, wenn man ein  Millionär werden wolle, kann jetzt nur ein Lächeln hervorrufen, und wenn von einer Gleichheit der Chance gesprochen wird, so möchte man wohl eher an das bittere Wort von Anatole France denken: „Das Gesetz in seiner erhabenen Gleichheit verbietet es dem Reichen wie dem Armen, unter einer Brücke zu schlafen.“ […]
Dieses Spiel des Auf und Ab hat durch die Konzentration des Reichtums in wenigen Händen und das Aufhören der Chancengleichheit an Beweglichkeit verloren, eine gewisse Fixierung ist eingetreten, die Schichten haben sich mehr konsolidiert, die ungleiche Verteilung von Besitz, Einkommen und Macht hat allmählich Scheidewände emporwachsen lassen.
Alfred Rühl: Vom Wirtschaftsgeist in Amerika, Leipzig 1927, S. 80; 81; 81f.; vgl. ders.: Vom Wirtschaftsgeist in Amerika, in: Zeitschrift für Völkerpsychologie und Soziologie 3 (1927), S. 252.

1942
if every person has an equal opportunity to take part in controlling the government which in turn controls him, there will be a general confidence that the laws are designed to serve the needs of the entire community, by making a fair adjustment between the conflicting interests of groups within the community and advancing as far as possible the welfare of the community as a whole.
Louis Lusky: Minority rights and the public interest, in: The Yale Law Journal 52 (1942), S. 1-41, hier S. 5.

1945
Equal opportunity for all” is an American slogan. Although it expresses the American credo, few of us would  deny that we belie in practice our equalitarian professions. Our treatment of minorities underscores the sharp contradition be tween our professions and reality.
A. Bruce Hunt: The proposed Fair Employment Practice Act; facts and fallacies, in: Virginia Law Review 32 (1945), S. 1-38, hier S. 1.

1970
[Es] rückt mit zunehmendem Wohlstand die Verwirklichung der Chancengleichheit immer stärker in den Vordergrund.
Hans Peter Widmaier: Arbeitsorientierte Wachstumspolitik (Zur politischen Ökonomie der Arbeit), in: Hans K. Schneider: Beiträge zur Wachstumspolitik, Berlin 1970, S. 109-131, hier S. 116.

1974
In dem Maße wie im soziokulturellen Wandel „natürliche“ Überlegenheiten als bloß zugeschrieben erkannt werden, und damit die daran geknüpften Chancenzuweisungen ihren Privilegiencharakter enthüllen, wird individuell erwiesenes Verdienst (d. h. das Leistungsprinzip) ausschlaggebender. Spätestens hierbei wird Chancengleichheit in einem ganz rudimentären Sinne zur Forderung. Für die konkurrierenden Bewerber um Zuweisung knapper Chancen müssen gleiche äußere Wettbewerbsbedingungen bestehen. Die Spielregeln im Sport für die antretenden Wettkämpfer sind ein ausgeprägtes Beispiel. Mit Wettbewerbsgleichheit schien in konkreter Anschauung Chancenungleichheit aufgrund vorgegebener Privilegien überwunden. […]
Gleichheit ‒ so könnte man es formulieren ‒ wird durch ein „umgekehrtes Leistungsprinzip“ hergestellt. Es werden umso mehr Chancen (längere Lernzeiten, zusätzliche Programme) zugewiesen, je mehr die festgestellte Leistung des einzelnen noch zu wünschen übrig läßt. […]
in einem ersten Abschnitt des Bildungsganges […] erhält [jeder] soviel Chancen, bis im Ergebnis für alle Gleichheit besteht. Die weitestgehenden unter den für alle verbindlichen Lernziele kann man als Sockelniveau der Schulbildung, der Bildungschancen in der Schule ‒ oder kurz als Sockelchancen bezeichnen. Sie entsprechen genau dem Sockelniveau an Lebenschancen, von denen das Leistungsprinzip eingeschränkt wird. Bis zum Erreichen des Sockelniveaus ist im ersten Abschnitt des Bildungsganges Chancengleichheit ein Chancenausgleich, werden Sockelchancen gewährt, gilt das umgekehrte Leistungsprinzip (je weiter der Leistungsstand noch vom Lernziel entfernt ist, umso mehr Lernchancen werden gewährt). […] Das Sockelniveau. teilt den Bildungsgang auf. Vom Schuleintritt bis zu seinem Erreichen besteht Chancengleichheit in Chancenausgleich, der in besonderen und zusätzlichen Startchancen und Sockelchancen gewährt wird. Danach, in einem zweiten Abschnitt des Bildungsgangs bis zum Berufseintritt, wird Chancengleichheit weniger als Chancenausgleich denn als Chancengleichheit im Sinne der Differenzierung nach individueller Optimalförderung verstanden. […]
Chancengleichheit im Bildungssystem setzt die Zuweisung von Bildungschancen nach dem Leistungsprinzip voraus. Leistungsprinzip kann im umgekehrten wie-im direkten Sinne der Chancengleichheit dienlich sein; im umgekehrten Sinne zum Chancenausgleich, im direkten Sinne zur Zuweisung weiterführender Bildungschancen. Letztlich verlangt das Leistungsprinzip Chancengleichheit aller, damit Bildungschancen überhaupt angemessen und gerecht zugewiesen und verteilt werden können.
Heinz Heckhausen: Leistung und Chancengleichheit, Göttingen 1974, S. 108; 130; 133f.; 153.

1977
Die Diskussion über Chancengleichheit wird durch die Vielschichtigkeit des Chancengleichheitsbegriffs erheblich erschwert. Deshalb wurde hier ein Schema entwickelt, das verschiedene Konzepte von Chancengleichheit differenzieren kann. […]
Aus der Idee der Gleichheit leiten sich mindestens drei Zielvorstellungen ab. Das extreme Ziel der individuellen Angleichung möchte alle Unterschiede zwischen Individuen aufheben. Das Ziel der Gruppenangleichung begnügt sich mit einer Reduktion der Unterschiede zwischen verschiedenen Gruppen. Die Benachteiligtenförderung hat das Ziel, unzureichend entwickelte Fähigkeiten und Fertigkeiten auf ein mittleres Niveau anzuheben.
Die Idee der Differenzierung läßt sich durch zwei Zielvorstellungen konkretisieren. Unter individualistischem Gesichtspunkt soll horizontale Differenzierung die individuelle Entfaltung des Individuums ermöglichen. Im Gegensatz dazu impliziert das an gesellschaftlichen Bedürfnissen orientierte Konzept der vertikalen Differenzierung, daß sich Individuen innerhalb vergleichbarer und für die Gesellschaft wichtiger Merkmalsdimensionen unterschiedlich entwickeln.
Andreas Krapp: Zur Dimensionalität des Begriffs Chancengleichheit, in: Karl Josef Klauer und Hans-Joachim Konradt (Hg): Jahrbuch für Empirische Erziehungswissenschaft 1 (1977), S. 128-149, S. 147; 148

1981
»Chancengleichheit« (Ch) ist ein dehnbarer Begriff, hinter dem wertgeladene Bedeutungen miteinander im Widerstreit liegen, aber stets zu einem gewissen Ausgleich gebracht werden müssen. Was jemand meint, der diesen Begriff benutzt, läßt sich nur an den Forderungen ablesen, die er mit diesem Begriff begründen will. Politisch entzündet haben sich solche Forderungen in hochindustrialisierten Ländern vor allem an ungleichen Bildungsangeboten für verschiedene Teile einer Bevölkerung, der sonst als der Gemeinschaft aller Bürger eines Staates die gleichen Grundrechte verfassungsmäßig verbürgt sind. Die politische Begriffsentfaltung der Forderungen nach gleichen Bildungschancen ist noch kein Jahrhundert alt. Vorreiter waren die USA, in denen die kommunale Organisation des Bildungswesens sowie dessen Rassentrennung die Unterschiedlichkeit der Bildungsangebote in hohem Maße sichtbar machten. In der Bundesrepublik Deutschland sind Forderungen nach gleichen Bildungschancen erst sehr verspätet öffentlich wirksam geworden. Um so abrupter setzte ihre bildungspolitische Schubkraft gegen Ende der 60er Jahre ein. […] Drei Wertprinzipien der zuteilenden Gerechtigkeit müssen miteinander abgewogen werden und zu ihrem Recht kommen, wenn im konkreten Fall Zuteilungen gerecht erscheinen sollen. Es sind Bedürftigkeit, Billigkeit und Gleichheit. […] Das Bedürftigkeitsprinzip besagt, daß jedem ein gewisses Mindestmaß an materiellen und kulturellen Lebenschancen zu garantieren ist, sofern er selber diese Lebenschancengüter noch nicht (zu jung), nicht mehr (zu alt), überhaupt nicht (unfähig) oder vorübergehend nicht (Not) sichern kann. […] Das Prinzip der Billigkeit (lat.: aequitas; engl.: equity) besagt, daß die Ergebnisse gemeinsamer Handlungsbemühungen, seien es Erträge oder Verluste, nach persönlichem Verdienst aufgeteilt werden, d. h. nach dem anteiligen Beitrag jedes einzelnen. Die Beiträge werden an Unterschieden der eingebrachten Fähigkeiten, Verantwortlichkeiten, Anstrengungen, Zeitaufwendungen, Kosten und Entbehrungen bemessen. […] Nach dem Gleichheitsprinzip erhält jeder die gleiche Zuteilung an Ressourcen und Chancen, die nicht knapp und allen garantiert sind, und zwar ganz unabhängig davon, in welchem Maße der einzelne die Zuteilungen nutzen mag. Aber auch bei knappen Gütern wird das Gleichheitsprinzip wirksam, wenn aufgrund des Bedürftigkeits- oder des Leistungsprinzips Unterschiede der Zuteilung ein Maß erreichen, das die gegenseitige Solidarität innerhalb der Gruppe der Zuteilungsempfänger zu gefährden und aufzuheben droht. […]
Die drei Wertprinzipien lassen sich nicht auf einen gemeinsamen Nenner harmonisieren. Bestimmt eines allein die Zuteilung knapper Chancen, so verletzt es die beiden anderen. Eine Verabsolutierung von Gleichheit läßt die Gerechtigkeitsansprüche von Bedürftigkeit und Billigkeit außer acht. Eine Verabsolutierung von Billigkeit zerstört das Gleichheitsempfinden einer Solidargemeinschaft und mißachtet die Not der Bedürftigen. Eine Verabsolutierung von Bedürftigkeit untergräbt die Effizienz selbstverantworteter Tüchtigkeit und ließe die Nicht-Bedürftigen als unterprivilegiert erscheinen. Ch bedeutet, die Wertforderungen aller drei Gerechtigkeitsprinzipien in das ausgewogene Spannungsverhältnis eines Kompromisses zu bringen, in dem jedes einzelne Prinzip durch die beiden anderen am Ausufern gehindert wird.
Heinz Heckhausen: Chancengleichheit, in: Hans Schiefele und Andreas Krapp (Hg.): Handlexikon zur Pädagogischen Psychologie, München 1981, S. 54-61, hier S. 54f.; 56.

2017
Der Begriff »Chancengleichheit bezeichnet in modernen Gesellschaften das Recht auf gleichen Zugang zu Lebenschancen. Dazu gehören insbesondere das Verbot von Diskriminierung beispielsweise aufgrund des Geschlechts, des Alters, der Religion, der kulturellen Zugehörigkeit, einer Behinderung oder der sozialen Herkunft, das in Menschenrechten festgeschrieben ist« (Wikipedia, Zugriff am 15.01.2016). Chancengleichheit ist im Art. 3, Abs. 3, des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland im Sinne eines Benachteiligungsverbotes verankert. Sehr eng verknüpft ist der Begriff mit dem der Barrierefreiheit. Diese allerdings nicht nur bezogen auf eine rein physisch-mechanische Zugänglichkeit z. B. von öffentlichen Einrichtungen oder Verkehrsmitteln, sondern auch hinsichtlich digitaler Zugänglichkeit oder bezogen auf leichte Sprache.
Georg Feuser: Chancengleichheit, in: Kerstin Ziemen (Hg.): Lexikon Inklusion, Göttingen 2017, S. 35-37, hier S. 35.

 

Literatur

Pierre Bourdieu und Jean-Claude Passeron: Les héritiers, dt. Die Illusion der Chancengleichheit. Untersuchungen zur Soziologie des Bildungswesens am Beispiel Frankreichs, Stuttgart 1971.

Heinz Heckhausen: Leistung und Chancengleichheit, Göttingen 1974.

Heinz Heckhausen: Leistungsprinzip und Chancengleichheit, in: Heinrich Roth und Dagmar Friedrich (Hg.): Bildungsforschung. Probleme ‒ Perspektiven ‒ Prioritäten, Stuttgart 1975.

Andreas Krapp: Zur Dimensionalität des Begriffs Chancengleichheit, in: Karl Josef Klauer und Hans-Joachim Konradt (Hg): Jahrbuch für Empirische Erziehungswissenschaft 1 (1977), S. 128-149.

Heinz Heckhausen: Chancengleichheit, in: Hans Schiefele und Andreas Krapp (Hg.): Handlexikon zur Pädagogischen Psychologie, München 1981, S. 54-61.

Helmut Heid: Zur Paradoxie der bildungspolitischen Forderung nach Chancengleichheit, in: Zeitschrift für Pädagogik 34 (1988), S. 1-17.

Urs Lindner: Von der Chancengleichheit zur gleichen Teilhabe. Zur Rechtfertigung von Gleichstellungspolitik, in: Zeitschrift für politische Theorie 9 (2018), S. 269-290.