1722
Die Dualisten halten sowohl die Cörper, als Geister für würckliche und von einander unterschiedene Dinge, deren eines ohne das andere seyn kann. Endlich die Idealisten geben entweder mehr als ein Wesen zu, oder halten sich für das einige würckliche Wesen. Jene werden Pluralisten; diese hingegen Egoisten genennet.
Christian Wolff: Vernünfftige Gedancken von Gott, der Welt und der Seele des Menschen, 2. Aufl., Halle 1722, S. 4f (Vorrede zu der andern [d.h. 2.] Auflage).
1796
da es nicht einmal zwey Menschen von völlig gleichem Körper giebt noch geben kann, und da die Seele, durch die eigne Beschaffenheit des Körpers, auch eigne Modificationen erhält: so ist es klar, daß es unter den Billionen Menschen, die auf der Erde waren, sind, und seyn werden, so wenig zwey völlig gleiche Charaktere gebe, als sich unter der unendlichen Menge des Laubes zwey völlig gleiche Blätter entfalten. Also in der erscheinenden Menschheit unendliche Mannigfaltigkeit der Charaktere! Hier behaupten wir einen Pluralismus, der uns in den Nachforschungen leiten soll.
[Friedrich Heinrich Christian Schwarz]: Briefe, das Erziehungs- und Predigergeschäft betreffend, an einen studierenden Freund, Gießen 1796, S. 95.
1798
Dem Egoism kann nur der Pluralism entgegengesetzt werden, d.i. die Denkungsart: sich nicht als die ganze Welt in seinem Selbst befassend, sondern als einen bloßen Weltbürger zu betrachten und zu verhalten
Immanuel Kant: Anthropologie in pragmatischer Hinsicht, Königsberg 1798, S. 8.
1801
Pluralismus. Mit diesem Worte bezeichnet Kant die dem Egoismus entgegengesetzte Gesinnung. In Bezug auf die Vorschrift: Du sollst Deinen Nächsten lieben, als dich selbst, kann man ebendenselben Begriff durch Nächstenliebe ausdrücken; sonst auch durch Gemeinsinn und Gemeingeist.
Joachim Heinrich Campe: Wörterbuch zur Erklärung und Verdeutschung der unserer Sprache aufgedrungenen fremden Ausdrücke, Bd. 2, Braunschweig 1801, S. 552.
1873
Speculation […] by the end of the seventeenth century, revealed three different truths, represented by Descartes, Spinoza, and Leibnitz. The philosophic world was divided between Dualism, Monism, and Pluralism.
E. Gryzanovski: Arthur Schopenhauer and his pessimistic philosophy, in: The North American Review 117 (1873), S. 37-80, hier S. 43.
1882
hopeless pluralism […]
No pluralistic theory of ultimate being is tenable, but pluralism must be displaced by monism. […] the ultimate pluralism of spontaneous thought must be exchanged for a basal monism […]
the impossible pluralism of uncritical speculation […]
cosmology is not possible at all, on any pluralistic basis whatever […]
we are freed from all pluralistic theories of the basal fact. The fundamental being is one.
Borden Parker Bowne: Metaphysics. A Study in First Principles, New York 1882, S. 116; 130; 135; 161; 184.
1897
The difference between monism and pluralism is perhaps the most pregnant of all the differences in philosophy. Prima facie the world is a pluralism; as we find it, its unity seems to be that of any collection; and our higher thinking consists chiefly of an effort to redeem it from that first crude form. Postulating more unity than the first experiences yield, we also discover more. But absolute unity, in spite of brilliant dashes in its direction, still remains undiscovered, still remains a Grenzbegriff. “Ever not quite” must be the rationalistic philosopher’s last confession concerning it.
William James: Preface, in: The Will to Believe and Other Essays in Popular Philosophy (1897), London 1912, S. vii-xiv, hier S. xviii.
1902
Pluralism […] The theory that reality consists in a plurality or multiplicity of distinct beings. It may be materialistic, as with the Atomists; hylozoistic, as with Empedocles; or spiritualistic, as with Leibniz.
John Dewey: Pluralism, in: James Mark Baldwin (Hg.): Dictionary of Philosophy and Psychology, Bd. 2, New York 1902, S. 306.
1909
Pragmatically interpreted, pluralism or the doctrine that it is many means only that the sundry parts of reality may be externally related. Everything you can think of, however vast or inclusive, has on the pluralistic view a genuinely ‘external’ environment of some sort or amount. Things are ‘with one another in many ways, but nothing includes everything, or dominates over everything. The word ‘and’ trails along after every sentence. Something always escapes. ‘Ever not quite’ has to be said of the best attempts made anywhere in the universe at attaining all-inclusiveness. The pluralistic world is thus more like a federal republic than like an empire or a kingdom. However much may be collected, however much may report itself as present at any effective centre of consciousness or action, something else is self-governed and absent and unreduced to unity. […] all that we are required to admit as the constitution of reality is […] that nothing real is absolutely simple, that every smallest bit of experience is a multum in parvo plurally related, that each relation is one aspect, character, or function, way of its being taken, or way of its taking something else; and that a bit of reality when actively engaged in one of these relations is not by that very fact engaged in all the other relations simultaneously. The relations are not all what the French call solidaires with one another. Without losing its identity a thing can either take up or drop another thing. […]
Pluralism lets things really exist in the each-form or distributively. Monism thinks that the all-form or collective-unit form is the only form that is rational. The all-form allows of no taking up and dropping of connexions, for in the all the parts are essentially and eternally co-implicated. In the each-form, on the contrary, a thing may be connected by intermediary things, with a thing with which it has no immediate or essential connexion.
William James: A Pluralistic Universe, London 1909, S. 321-3; 324.
1915
society [is] pluralist and not monist in its nature
Harold J. Laski: Platonism in politics [Rezension von Ernest Barker: Political Thought in England from Herbert Spencer to Today], in: The New Republic, vom 3. Juli 1915, S. 236-237, hier S. 237.
1916
We have not to judge of all things in their State-context. Such a relation is a forced relation. It is charging to the account of your individual German things which are really accountable to Germany. We judge his conduct in life in reference to himself and not in reference to the State of which he is part. In the monistic theory of the State he derives his meaning from his relations ; in the pluralistic theory, while his relations may be of the deepest significance, it is denied that they are the sole criterion by which a man ought to be judged. So in the pluralistic view of the State, there are, as James said of the pluralist world, “real losses and real losers,” in the clashing of its parts; nor do these add mysteriously to the splendor of the whole. […]
It is from the selection of variations, not from the preservation of uniformities, that progress is born. We do not want to make our State a cattle-yard in which only the shepherd shall know one beast from another. Rather we may hope to bring from the souls of men and women their richest fruition. If they have intelligence we shall ask its application to our problems. If they have courage we shall ask the aid of its compelling will. We shall make the basis of our State consent to disagreement. Therein shall we ensure its deepest harmony.
Harold J. Laski: The sovereignty of the state, in: The Journal of Philosophy, Psychology and Scientific Methods 13 (1916), S. 85-97, hier S. 90; 97.
1919
The monistic state is an hierarchical structure in which power is, for ultimate purposes, collected at a single centre. The advocates of pluralism are convinced that this is both administratively incomplete and ethically inadequate. […]
We are in the midst of a new movement for the conquest of self-government. It finds its main im pulse in the attempt to disperse the sovereign power because it is realised that where administrative organization is made responsive to the actual associations of men, there is a greater chance not merely of efficiency but of freedom also […] the ethical side of political pluralism […] is a denial that a law can be explained merely as a command of the sovereign for the simple reason that it denies, ultimately, the sovereignty of anything save right conduct.
Harold J. Laski: The pluralistic state, in: The Philosophical Review 28 (1919), S. 562-575, hier S. 568; 570f.
1927
Pluralism undertakes to transform the State. It criticises it, it “discredits” it, and seeks to reduce it from its place of honour to a place of servitude. […]
The pluralistic state is simply a state in which there exists no single source of authority that is all-competent and comprehensive, namely, sovereignty, no unified system of law, no centralized organ of administration, no generalization of political will. On the contrary, it is a multiplicity in its essence·and manifestation, it is divisible into parts and should be divided. […]
pluralism, in its insistence upon the fact of diversity and conflict of social interests, upon the fact of the complexity of social organization, and upon the need, consequently, of direct and free expression of legitimate group-wills, has suggested an important improvement in the notion of the general will (as popularly understood) in the direction of concreteness. […]
Political pluralism is not only a doctrine of multiplicity but of change. Pluralists like Mr Laski characterize their attitude as being “constantly experimentalist”; and as empiricists they refuse to admit any finality in the continual flux of the political process. […]
in the case of pluralism the merits seem to turn the scale in its favour. Its emphasis upon individual freedom; its introduction of the group into political thought, thus pointing the way to a more concrete method of social organization than that hitherto generally employed; its insistence upon a truly comprehensive view of the political process, which is to include not only government and law, but all social relations between men as many-sided moral beings; and, finally, its wholesome reaction against the paternalism and absolutism of the political state, as well as its warning against the sovereignty of any partial institution—all these possess a significance which no impartial student can fail to notice.
Kung Chuan Hsiao: Political Pluralism. A Study in Contemporary Political Theory, London 1927, S. 1; 8; 168; 169; 248f.
1931
Pluralismus […] bezeichnet eine Mehrheit festorganisierter, durch den Staat, d.h. durch die territorialen Grenzen der Länder und die autonomen Gebietskörperschaften hindurchgehender, sozialer Machtkomplexe, die sich als solche der staatlichen Willensbildung bemächtigen, ohne aufzuhören, nur soziale (nicht-staatliche) Gebilde zu sein.
Carl Schmitt: Der Hüter der Verfassung, Tübingen 1931, S. 71.
1931
Soweit […] Verbände und Bewegungen gruppenindividualistisch gegeneinanderstehen, wird der chaotische Individualismus durch einen chaotischen Verbandspluralismus abgelöst. Die Strukturprinzipien der individualistischen Sozialverfassung gelten nun für die Verbandsindividuen und ihre Auseinandersetzung: Selbstbestimmung, Selbstverantwortung, Selbstinteressen, Konkurrenz. Über der noch restlichen Sphäre individualistischen Seins organisieren sich als zweite Ebene die Seins- und Kampfformen der Verbände. […]
Die verbandsmäßig durchorganisierte Gesellschaft ist mechanische Gesellschaft: Ihr Sein ist pluralistisches und chaotisches Sein. Ihre Lebensform ist das Nebeneinander und Gegeneinander, die Reibung im gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Raum. Sie zwingt den Staat fortgesetzt in die Mittler- und Ausgleichsfunktion, gefährdet aber denselben Staat durch das Totalitätsstreben der Organisationen, mindestens derer, die pseudo-weltanschaulich organisiert sind und darum imperialistisch den anderen Verbänden und dem Individuum gegenübertreten. In einer solchen mechanischen und fieberhaft dynamisch aufgebauten Gesellschaft wird alles zur „Front“; das partikuläre (gruppenindividualistische) „Gegen“ ist entscheidend, nicht ein synthetisches „Miteinander“, das ja die Voraussetzung eines umfassenden Wirbewußtseins hätte. Daher die „Fraglichkeit“ der gesellschaftlichen Zustände, ihre Labilität, ihre Störungsdynamik. Ein partikulares Sozialethos auf gruppenindividualistischer Basis ist der konsequente Endpunkt eines individualistischen Zeitalters.
Goetz Briefs: Sozialform und Sozialgeist der Gegenwart, in: Alfred Vierkandt (Hg.): Handwörterbuch der Soziologie, Stuttgart 1931, S. 160-172, hier S. 168; 172.
1932
[Es] fällt dem Staat die Aufgabe zu, eine Linie des Ausgleichs verbindlich zu statuieren. Im Umfange der Erfüllung dieser Aufgabe dämpft er die Auseinandersetzung im Raum der Wirtschaft, mildert er die Wirkungen des chaotischen Verbandspluralismus, fängt dafür aber die Stöße der wirtschaftlichen Gruppen in der politischen Ebene ab. Dabei manifestiert sich der Staat zwar nicht als die „Essenz des Volkes“ (Freyer), aber er hilft einem Volke, das in seine Interessen heillos verbissen und an seinen Interessen heillos zerrissen ist, wieder zu sich zu finden.
Goetz Briefs: Das neue soziale und wirtschaftliche Werden, in: Archiv für Rechts- und Wirtschaftsphilosophie 25 (1932), S. 212-230, hier S. 229.
1932
für die […] in angelsächsischen Ländern aufgetretene sogenannte pluralistische Staatstheorie von G. D. H. Cole und Harold J. Laski [gilt:] Ihr Pluralismus besteht darin, die souveräne Einheit des Staates, d. h. die politische Einheit zu leugnen und immer wieder hervorzuheben, daß der einzelne Mensch in zahlreichen verschiedenen sozialen Bindungen und Verbindungen lebt: er ist Mitglied einer Religionsgesellschaft, einer Nation, einer Gewerkschaft, einer Familie, eines Sportklubs und vieler anderer „Assoziationen“, die ihn von Fall zu Fall verschieden stark bestimmen und ihn in einer „Pluralität der Treueverpflichtungen und der Loyalitäten“ verpflichten, ohne daß man von einer dieser Assoziationen sagen könnte, sie sei unbedingt maßgebend und souverän. Vielmehr können sich die verschiedenen „Assoziationen“, jede auf einem verschiedenen Gebiet, als die stärksten erweisen, und der Konflikt der Loyalitäts- und Treuebindungen kann nur von Fall zu Fall entschieden werden.
Carl Schmitt: Der Begriff des Politischen, München 1932, S. 28f.
1932
Vielheit der tatsächlich vorhandenen Weltanschauungen […]
um zum Ganzen vorzudringen, hat die Philosophie überall das Eine und das Andere zu erforschen, also heterologisch zu verfahren […]
Nur ein ontologischer Pluralismus wird dem Weltreichtum gerecht
Heinrich Rickert: Thesen zum System der Philosophie (1932), in: Philosophische Aufsätze, hg. von Rainer A. Bast, Tübingen 1999, S. 319-324, hier S. 319f.
1936
[Es] beginnt der politische Kampf im Rahmen der gebundenen Wirtschaft. Denn eine Art Mechanik des Grenzdruckes findet in dieser pluralistischen Gesellschaft statt: Wenn eine gesellschaftliche Schicht die Macht des Staates durch Machtorganisation für ihre Interessen in Bewegung setzen kann, dann müssen mit Notwendigkeit auch die anderen Gruppen die ähnliche politische Methode benutzen […]
[Es] wird der soziale Pluralismus auf Grund unserer teleologisch-organischen Betrachtungsweise als Ausgangssituation in der Grundlegung der sozialpolitischen Problematik gekennzeichnet. Diese Phase des sogennanten Verbandspluralismus bedeutet nur eine Art mechanischer Integrierung der Wirtschaftskräfte. Die verbandsmässige durchorganisierte Wirtschaft findet ihren Grund in einem Nebeneinander und Gegeneinander, ihr Sein bleibt pluralistisches und chaotisches Sein
Radu Luca: Zur Theorie der teleologisch-organischen Sozialpolitik, Botosani 1936, S. 12; 13.
1937
Das Staatsvolk [der Weimarer Republikj] bestand nicht mehr aus einer Vielheit von einzelnen, die die Volksvertretung als ihre Vertretung als die höchste Autorität ansahen, sondern zerfiel in die pluralistische Vielheit von Gruppen, die sich bekämpften und gegeneinander um die Macht rangen. Diese pluralistische Gesellschaft durchsetzte naturgemäss auch das Parlament, das jetzt lediglich noch ihre Vertreter umfasste, und jede Gruppenbildung versuchte nunmehr, in der Volksvertretung entscheidenden Einfluß zu gewinnen […]
die pluralistisch zerrissenen Parteien […]
zu einer wirklichen Neu – und Umformung fehlte die völkische Umgestaltung, die wirklich artgemäß bestimmte und allgemein durchgesetzte geistige Neuordnung, die erst Adolf Hitler 1933 mit dem Sieg seiner Bewegung schuf, womit endgültig das pluralistische System durch die deutsche Volksgemeinschaft beseitigt wurde, die die Grundlage für die Neuerrichtung des Reiches bot.
Georg Münzer: Wesen und Wirklichkeit des Weimarer Parteienbundesstaates, Kiel 1937, S. 26; 30; 89.
1939
Der Geist des pluralistischen Systems als der gemeinsame Feind der Völker Europas […]
Die europäischen Völker und Nationen haben […] letzthin denselben Gegner: jenes System und jenen Geiste eines pluralistischen Parteienstaates, der sie als Einheiten und Gemeinschaften geschichtlichen Seins und Werdens bewußt auflöst und negiert, der an die Stelle einer positiv gestalteten unmittelbaren Gemeinschaft einen mühseligen und nie befriedigenden Kompromiß setzt, hinter dem der Bolschewismus als die letzte Konsequenz endgültiger Vernichtung drohend sein Haupt erhebt. Eines vor allem werden auch die westeuropäischen Völker erkennen müssen, daß nämlich die Wiedergewinnung der nationalen Willensgemeinschaft auch für sie die Ausschaltung des Judentums voraussetzt, das im Bewußtsein und im Interesse seiner Differenz zu ihnen der eigentliche Träger der Idee und Entwicklung einer pluralistischen Geistesverfassung innerhalb der europäischen Nationen ist und bleibt. […]
Die Mehrheit wird immer gegen eine Minderheit gebildet, und aus einem pluralistischen Begriff des sozialen Lebens ist überhaupt kein Recht und keine wirkliche Autorität irgendeiner Partei aus der Vielheit gegenüber den anderen herzuleiten. […] es [zeigt] sich, daß vom Boden eines politischen und weltanschaulichen Pluralismus jeder allgemeingültige Begriff von Recht und Pflicht, von Autorität und Legitimität untergraben und aufgehoben wird. So wird der Vielparteienstaat, in den letzten Konsequenzen seiner Weltanschauung durchdacht, zu einem System von sinnlosen Machtkämpfen, in dem alle Grundbegriffe von sozialer und politischer Ordnung und Gemeinschaft überhaupt aufgehoben werden.
Paul Ritterbusch: Demokratie und Diktatur. Über Wesen und Wirklichkeit des westeuropäischen Parteienstaates, Berlin 1939, S. 8;60; 64f.
1951
Diesen Weg [der totalitären Regime] wollen wir nicht gehen, weil er in die Szylla der Gewaltherrschaft und des Terrors führt. Aber wir wollen auch nicht der Charybdis politischer Entkräftung und chaotischer Auflösung anheimfallen, die in unserer Lage das Ende bedeuten würde. Also gilt es, jenen Pluralismus der Oligarchien in einer überhöhenden Einheit aufzuheben. Das Bonner Grundgesetz will diese Einheit; aber es bedient sich dazu weithin der Mittel einer versunkenen politischen Welt, die heute nichts Durchschlagendes mehr ausrichten. Es führt nur die Machtgruppen zusammen und stellt ihnen eine Apparatur für ihre Herrschaft zur Verfügung, läßt diese Herrschaft aber unangetastet. Es schafft Gelegenheit für ihr Zusammenspiel nach Art einer Geschäftsordnung, fügt diese Machtgruppen aber nicht gliedhaft in eine Gesamtordnung ein, aus der sich ein verpflichtender Gesamtwille ergibt. Er konstituiert keinen Staat mit anerkannter Obrigkeit, sondern nur ein lockeres Gefüge mit einer Mehrheit ungeordnet rivalisierender Herrschaftsprätendenten.
Werner Weber: Spannungen und Kräfte im westdeutschen Verfassungssystem, Stuttgart 1951, S. 63f.
1957
Pluralistisch im Sinne eines berechtigten und denkbar schweren Tadels ist ein Staat dann, wenn ihm die Lösung dieser lebenswichtigen Aufgabe [die Entwicklung »klar verantwortlicher Willensbildung«] nicht gelingt. […]
im Übergangsstadium des Klassenkampfes [besteht] eine gehässige und erpresserisch-pluralistische Zersetzung des bestehenden Volkskörpers, wobei nicht einmal, wie bei anderen pluralistischen Gruppen, das Interesse dämpfend wirkt, die milchende Kuh wenigstens am Leben zu erhalten.
Alexander Rüstow: Ortsbestimmung der Gegenwart, Bd. 3. Herrschaft oder Freiheit?, Erlenbach-Zürich 1957, S. 183; 318.
1957
Pluralismus ist der Sammelname für eine Vielzahl im ersten Drittel des 20. Jahrhunderts entwickelter und zeitweise namentlich in England und Frankreich einflußreicher politischer Theorien, die zwar im einzelnen weit voneinander abwichen, denen jedoch gemeinsam ist: 1. der Widerstand gegen den Monopolanspruch des Staates auf die Loyalität seiner Angehörigen; 2. die Forderung nach der prinzipiellen Gleichwertigkeit der Macht des Staates und der Macht der autonomen Gruppen innerhalb des Staates. […] Die Gefahren einer pluralistischen Aufsplitterung eines demokratischen Staates werden auch in der heutigen deutschen staatsrechtlichen und politologischen Literatur hervorgehoben (Eschenburg, Forsthoff). Dem Pluralismus kommt das Verdienst zu, durch Betonung der Bedeutung der Verbände für die Entstehung und Gestaltung des Staatswillens die Aufmerksamkeit auf die Rolle gelenkt zu haben, die die pressure groups in Staat und Gesellschaft der modernen Massendemokratie spielen.
Ernst Fraenkel: Pluralismus, in: Staat und Politik. Das Fischer-Lexikon, Frankfurt am Main 1957, S. 234-236, hier S. 234; 236.
1958
Nach Madison führt die plebiszitäre Herrschaft einer homogen-monistischen Gemeinschaft unweigerlich in die Diktatur; nur die repräsentative Herrschaft einer heterogen-pluralistischen Gesellschaft vermag rechtsstaatlichen Charakter zu tragen. […]
Die Inkorporierung der Lehre der „echten parlamentarischen Regierung“ in die Weimarer Verfassung resultierte in einer Hypertrophie der plebiszitären Komponente im Regierungssystem der ersten Republik. Sie entsprach vulgär-demokratischen Unterströmungen, die auf der Linken, und anti-demokratischen Unterströmungen, die auf der Rechten lebendig waren. Sie ging von einem einheitlichen Volkswillen aus und war daher mit der Struktur des deutschen Parteienwesens unvereinbar, das den pluralistischen Charakter der deutschen Gesellschaft widerspiegelt. Sie führte zu einer Diskreditierung der politischen Parteien und damit indirekt zu einer Erschütterung der Autorität des Parlaments.
Ernst Fraenkel: Die repräsentative und plebiszitäre Komponente im demokratischen Verfassungsstaat, Tübingen 1958, S. 24; 55.
1958
[W]ir [wollen] zwischen zwei Arten des Pluralismus unterscheiden, einem legitimen und einem illegitimen, einem gesunden und einem kranken. Wir meinen gesunden Pluralismus‚ wenn wir es mit dem Fall von Sondergruppen zu tun haben, die sich gegen den um sich greifenden Machtanspruch des Staates und der durch ihn vertretenen Begehren anderer Sondergruppen in ihren Rechten verteidigen und damit eine heilsame Begrenzung bewirken. Wenn sich heute die Hausbesitzer dagegen wehren, daß sie als politisch schwache Minderheit durch die politisch starke Mehrheit der Mieter mit dem Stimmzettel enteignet werden, so liegt ein klarer Fall dieser Art vor. Hingegen der kranke Pluralismus ist nicht defensiv, sondern offensiv. Er begrenzt nicht den Staat, sondern er sucht ihn für seine eigenen Zwecke zu benutzen und sich dienstbar zu machen. Er wendet sich nur dann gegen den Staat, wenn er seine Interessen kreuzt, während es im übrigen sein Streben ist, von seiner wirtschaftspolitischen Macht Gebrauch zu machen. Die immense Gefahr dieses kranken Pluralismus besteht also darin, daß die Interessengruppen [engl. Übers. A Humane Economy, Chicago 1960, S. 144: pressure groups] den Staat begehrend umlagern ‒ als die modernen Freier der Penelope.
Wilhelm Röpke: Jenseits von Angebot und Nachfrage, Erlenbach-Zürich 1958, S. 191f.
1961
Es ist […] im Parlament, wie es scheint, doch wenigstens ein Korrektiv vorhanden wider den Übermut sowohl der Parlamentsparteien als auch der partikularen organisierten Interessen, die innerhalb ihrer zu Wort und zur Wirkung kommen mögen ‒ ein archimedischer Punkt, auf den wir vielleicht unsere Hoffnung setzen möchten, wenn wir im Parteiengetriebe nach jenem altius regitivum, nach dem höheren lenkenden Prinzip Ausschau halten, ‒ das ist das Gewissen des individuellen Abgeordneten, wie es in der klassischen Definition deutscher Verfassungstexte vorkommt und so auch in dem leider viel belachten Artikel 38 unseres Grundgesetzes: Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. Vielleicht, frage ich, haben wir hier die moderne Antwort auf die Frage vor uns, wer inmitten all dieses „pluralistischen“ Interessengetriebes, inmitten, aller Gruppenegoismen auf das gemeine Wohl achte und für das allgemeine Beste sorge. „Der Mensch als Gewissen ist von den Zwecken der Besonderheit nicht mehr gefesselt, und dieses ist somit ein höherer Standpunkt, ein Standpunkt der modernen Welt“, sagt wiederum Hegel in der „Rechtsphilosophie“ [Grundlinien der Philosophie des Rechts, Berlin 1833, S. 180 (§136, Zusatz)]. Wir wollen dieses Korrektiv des Abgeordnetengewissens nicht gering achten, und wir wollen inmitten des Fraktionswesens und inmitten der organisierten Interessen, die sich innerhalb derselben Parlamente und Parteien geltend machen, an dieser Instanz durchaus festhalten, obwohl wir uns längst davon überzeugt haben, daß das Gewissen, auch das Abgeordnetengewissen, selbst ein Durchgangs- und Kreuzungsort der mannigfach miteinander um die Übermacht ringenden Interessen und Zwänge darstellt und nicht ein Absolutum, nicht eine Art archimedischer Punkt, wo das Rechte und Gute entspringt. […] Dieses schwache Fünkchen des Abgeordnetengewissens kann im konkreten Fall, wenn es leuchtet oder glimmt, natürlich doch auch ein Irrlicht sein. (Heiterkeit.) […]
es kann wohl sein, daß wir das Gemeinwohl nicht außerhalb, praeter id, sondern innerhalb der Sphäre der besonderen Interessen sich herausbilden sehen, nicht praeter, sondern inter id, quod movet ad proprium.
Dolf Sternberger: Das Allgemeine Beste, in: Aktionsgemeinschaft Soziale Marktwirtschaft (Hg.): Tagungsprotokolle Nr. 16. Politik für uns alle oder für die Interessenten?, Ludwigsburg 1961, S. 22-36, hier S. 32; 33.
1964
Der Pluralismus als Strukturelement der freiheitlich-rechtsstaatlichen Demokratie […]
Der Pluralismus beruht […] auf der Hypothese, in einer differenzierten Gesellschaft könne im Bereich der Politik das Gemeinwohl lediglich a posteriori als das Ergebnis eines delikaten Prozesses der divergierenden Ideen und Interessen der Gruppen und Parteien erreicht werden […]
Ist es angesichts der Tatsache, daß die Hinwendung zum totalen Staat aus der Negation des Pluralismus gerechtfertigt worden ist, nicht geboten, durch eine Negation der Negation zu versuchen, den Totalitarismus durch einen Neo-Pluralismus zu überwinden? […]
Der Pluralismus beruht auf der Vorstellung, daß die Entscheidung über die Grundfrage einer jeden Politik, was jeweils als das bonum commune anzusehen sei, in einer Demokratie nur autonom und in dem notwendigerweise heterogenen Staat einer zugleich freien und differenzierten Gesellschaft lediglich unter aktiver Mitwirkung der autonomen Gruppen zustande kommen kann. […] Die für den Pluralismus kennzeichnende Vorstellung, daß das Gemeinwohl nur verwirklicht werden kann, wenn unter Berücksichtigung der fundamentalen regulativen Ideen der Gerechtigkeit und Billigkeit den Gruppenwillen die Gelegenheit eröffnet wird, an dem automatischen Prozeß der staatlichen Willensbildung teilzunehmen, ist nur dann sinnvoll, wenn die Verfahrens- und materiellrechtlichen Normen unverbrüchlich eingehalten werden, die berufen sind, diese Willensbildung zu regeln. Der auf dem Prinzip der formalen Rationalität basierende pluralistische Staat kann nur existieren, wenn er ein Rechtsstaat ist.
Ernst Fraenkel: Der Pluralismus als Strukturelement der freiheitlich-rechtsstaatlichen Demokratie (1964), in: Franz Nuscheler und Winfried Steffani (Hg.): Pluralismus. Konzeptionen und Kontroversen, München 1972, S. 158-182, hier S. 161; 166; 181.
1964
[Es ist] die Frage aufzuwerfen, ob nicht diese Form von Pluralismus die Zerstörung des Pluralismus beschleunigt. Die fortgeschrittene Industriegesellschaft ist zwar ein System von Mächten, die einander ausgleichen. Aber diese Kräfte heben sich gegenseitig in einer höheren Einheit auf – in gemeinsamen Interessen, die erreichte Stellung zu verteidigen und auszubauen, die historischen Alternativen zu bekämpfen, qualitative Änderungen zu hintertreiben. Den sich ausgleichenden Mächten gehören diejenigen nicht an, die dem Ganzen zuwiderlaufen. Jene haben die Tendenz, das Ganze gegen Negation von innen wie von außen zu immunisieren; die Außenpolitik der Eindämmung erscheint als eine erweiterte Innenpolitik der Eindämmung. Die Realität des Pluralismus wird ideologisch, trügerisch. Sie scheint Manipulation und Gleichschaltung eher zu erweitern, als zu verringern, die verhängnisvolle Integration eher zu befördern, als ihr entgegenzuwirken.
Herbert Marcuse: The One-Dimensional Man. Studies in the Ideology of Advanced Industrial Societies (1964), dt. Der eindimensionale Mensch, Darmstadt 1988, S. 71.
1965
[Current problems in the American society] concern the general good, not merely the aggregate of private goods. To deal with such problems, there must be some way of constituting the whole society a genuine group with a group purpose and a conception of the common good. Pluralism rules this out in theory by portraying society as an aggregate of human communities rather than as itself a human community; and it equally rules out a concern for the general good in practice by encouraging a politics of interest-group pressures in which there is no mechanism for the discovery and expression of the common good. […]
Pluralism is humane, benevolent, accommodating, and far more responsive to the evils of social injustice than either the egoistic liberalism or the traditionalistic conservatism from which it grew. But pluralism is fatally blind to the evils which afflict the entire body politic, and as a theory of society it obstructs consideration of precisely the sorts of thoroughgoing social revisions which may be needed to remedy those evils. Like all great social theories, pluralism answered a genuine social need during a significant period of history. Now, however, new problems confront America, problems not of distributive injustice but of the common good. We must give up the image of society as a battleground of competing groups and formulate an ideal of society more exalted than the mere acceptance of opposed interests and diverse customs. There is need for a new philosophy of community, beyond pluralism and beyond tolerance.
Robert Paul Wolff: Beyond tolerance, in: ders, Barrington Moore Jr. und Herbert Marcuse: A Critique of Pure Tolerance, Boston 1965, S. 3-52, hier S. 50; 52.
1966
Der heutige Pluralismus wendet sein Gesicht gegen den klassischen Liberalismus und seine Lehre vom bloß subsidiären Staat; beiden gegenüber betont er die Vielheit der Gruppen und ihre soziale wie politische Funktion; er muß also dialektisch verstanden werden. […] Im Pluralismus der Gegenwart setzt sich die in Verbänden organisierte Gesellschaft von der grundsätzlich individualistischen Struktur des 19. Jahrhunderts ab […] statt des Einzelnen wird die Assoziation zum Agenten in wirtschaftlichen, sozialen und politischen Dingen […]
Die Mariage de Convenance zwischen Demokratie und Pluralismus nimmt der Demokratie jene Autorität und Souveränität, die allein ihr erlauben würden, die pluralistischen Interessen so in Schach und Proportion zu halten, daß sie das Gemeinwohl nicht gefährden; anders ausgedrückt: die pluralistischen Interessen so zu integrieren, daß sie das Gemeinwohl fördern.
Götz Briefs: Staat und Wirtschaft im Zeitalter der Interessenverbände, in: ders. (Hg.): Laissez-faire-Pluralismus. Demokratie und Wirtschaft des gegenwärtigen Zeitalters, Berlin 1966, S. 1-317, hier S. 14f.; 60.
1967/68
Die wichtigste Gemeinsamkeit der Pluralisten ist es, dass sie sich alle gegen die Lehre von der Souveränität wenden, wie sie im ganzen 19. Jahrhundert sowohl der Rechts- wie der Staatslehre zugrunde gelegt worden war. Sie verstehen darunter die Lehre von einer höchsten, jeder anderen rechtlich überlegenen Willensmacht, sei es im Staat, sei es des Staates selbst, aus der alles Recht sich herleitet und die dem Staat die Stellung eines allen anderen Verbänden prinzipiell übergeordneten Gemeinwesens verleiht. Diese Lehre war in England am reinsten durch John Austin, in Frankreich durch die Theoretiker der französischen Revolution vertreten worden; sie wurde aber auch in Deutschland von den Vertretern der Gerber-Labandschen Schule vorausgesetzt, auch wenn diese sich darum bemühten, jener absoluten Herrschermacht gegenüber das Postulat des Rechtsstaates durchzusetzen. Gegen diese Lehre erhoben nun die Pluralisten zwei Einwände: Einerseits bestritten sie die Überlegenheit des Staates dem Recht gegenüber, indem sie diesem eine selbständige, von der Setzung des Staates unabhängige Geltung vindizierten, ohne in die naturrechtliche Unterscheidung von positivem und überpositivem Recht zurückfallen zu wollen. So sollte sich entweder die Verbindlichkeit staatlicher Akte nach deren Übereinstimmung mit dem Recht, als etwas ausserhalb des Staates Stehendes, richten (Duguit); oder das Recht selbst sollte souverän sein und die Autorität des Staates mit derjenigen des Rechts zusammenfallen (Krabbe). Andererseits versuchten sie, den Staat als einen Verband unter anderen zu begreifen. Er sollte gegenüber religiösen, beruflichen und anderen Korporationen nicht durch seine a priorische rechtliche Überlegenheit, sondern nur durch seinen spezifischen Zweck zu unterscheiden sein. Sein Gehorsamsanspruch sollte sich nicht formal aus höherer Rechtsmacht, sondern aus dem Vorrang der von ihm erfüllten Aufgaben ergeben. […]
Wir reden von der modernen pluralistischen Gesellschaft, in der eine Vielheit von Gruppen, in- und übereinandergeschachtelt, eine Vielheit von sozialen Funktionen erfüllt und den Einzelnen gleichzeitig in mannigfaltigen Verbindungen und Abhängigkeiten stehen lässt. In einer solchen Gesellschaft sehen auch die Pluralisten den Staat als eine soziale Organisation unter anderen mit einer spezifischen Funktion, von der her er zu verstehen ist. zu verstehen ist. Aber nicht nur das: der Staat selbst wird von ihnen nicht mehr als eine gegebene Einheit aufgefasst, wie sie die Vertreter der Souveränitätslehre in jener letzten obersten Willensmacht verkörpert sehen. Er ist eine Vielheit von Individuen und Gruppen, denen die Einheit nur als Ziel gesetzt und gemeinsam aufgegeben ist. Die Einheit leitet sich nicht von einer gegebenen höchsten Autorität ab, sondern ist immer erst herzustellen. Und vorausgesetzt ist zunächst eine Vielheit, ein Pluralismus.
Hans Peter Matter: Die pluralistische Staatstheorie: oder Der Konsens zur Uneinigkeit (1967/68), Oberhofen am Thunersee 2012, S. 2; 4.
1970
we are all […] in some way searchers; and […] the fact of pluralism has entered into the very content of our varied beliefs so that we are already in dialogue within ourselves with the ideas of others
Charles Taylor: The Idea of Politics, Toronto 1970, S. 124f.
1972
Das Wort »Pluralismus« ist im Jahre 1915 erstmals von dem englischen Politologen Harold Laski als polemischer Begriff, mit dem er seine Gegenposition gegen die Vorstellung von einem staatlichen »Omnikompetenz«-Anspruch bezeichnete, in die politische Debatte gebracht worden. Seitdem mußte der Terminus zur Kennzeichnung recht unterschiedlicher Konzeptionen, Positionen und Sachverhaltensbeschreibungen herhalten. Dabei lassen sich in der heutigen Diskussion vor allem zwei Anwendungsarten unterscheiden: Einmal wird mit Pluralismus der Sachverhalt bezeichnet, daß es zumindest in allen modernen, hochdifferenzierten » bürgerlich-liberalen« Industriegesellschaften eine Vielzahl von Gruppenbildungen mit recht unterschiedlichen Interessenpositionen, Organisationsformen und Durchsetzungschancen im politischen Prozess gibt, die zumeist in mehr oder weniger variierenden Kooperations- und Konkurrenzbeziehungen zueinander stehen. […] Zum anderen dient das Wort Pluralismus als Sammelbegriff für all die Theorien politisch verfasster Gesellschaft, die vor allem im ersten Drittel unseres Jahrhunderts ‒ und seitdem ‒ von den sogenannten Pluralisten entwickelt wurden. […] [Es] werfen die Pluralisten mit ihren politischen Theorien (Staatstheorien) akzentuierter die Frage nach dem »Wesen« und der Konstitution des Staates, der Legitimität und der Beschaffenheit seines Souveränitätsanspruches sowie der Legitimität und Reichweiter autonomer Gruppenbildungen und Gruppenentscheidungen in politisch verfaßter Gesellschaft (als Einheit von »Staat und Gesellschaft«) auf.
Winfried Steffani: Einleitung, in: Franz Nuscheler und Winfried Steffani (Hg.): Pluralismus. Konzeptionen und Kontroversen, München 1972, S. 9-46, hier S. 9f.
1972
Pluralismus meint […] in einem grundsätzlichen – und sehr vorläufigen Sinn ‒ die faktische Existenz und normative Anerkennung einer Dreistufigkeit von Interessen-, Meinungs- und Macht- (d.h. wesentlich Verbands-)Vielfalt in der Sozialsphäre sowie der Umsetzung dieser Vielfalt in die Inhalte politischer Gestaltung des Gemeinwesens. […]
Der Pluralismus erweist sich […] als Herausforderung an die politische Gestaltungsfähigkeit, weil an ihm deutlich wird, daß politische Teilhabe ohne soziale Abstützung uneinlösbarer Anspruch bleibt. Dieses soziale Fundament ist noch zu schaffen, wirkliche politische Mitherrschaft damit erst zu ermöglichen. Die deutlich werdenden Vorbelastungen pluralistischer Organisation weisen über den Pluralismus, ihn neuerlich dreisinnig »aufhebend«, hinaus zum Sozialismus im Sinne der Ausdehnung demokratischer Partizipation und Kontrolle auf die sozioökonomische Basis. […] [Die] These [lautet], daß politische ohne soziale Gleichberechtigung nicht möglich und Demokratie nur denkbar ist als soziale Demokratie. […] Der Pluralismus bedeutet zwar Fortschritt (»Aufhebung«) gegenüber dem Liberalismus, ist aber seinerseits nur Zwischenglied. Er bleibt »aufzuheben« im Sozialismus und bildet somit eine Herausforderung an die gegenwärtige politisch-soziale Verfassung.
Rainer Eisfeld: Pluralismus zwischen Liberalismus und Sozialismus, Stuttgart 1972, S. 18; 21.
1973
[Es gilt], daß Interessen, die sich nicht mit einer bestimmten sozialen Gruppe identifizieren lassen, im pluralistischen Interessenspektrum kaum wirksam vertreten sein können, noch ist es sinnvoll, innerhalb des Pluralismus nach fiktiven Gruppen zu suchen, nach Interessen, die nicht organisiert sind, denn nicht-organisierte Gruppen können nicht Gruppen im Sinne des Pluralismus sein. […] Der Pluralismus ist […] ein durch die politischen und ökonomischen Herrschaftsformen strukturiertes soziales Machtsystem, dessen innere Ausgestaltung jedoch eine gewisse Flexibilität besitzt, da die Machtpotentiale der verschiedenen Gruppen aufgrund von Veränderungen in der politischen Organisation des Staates und im Bereich der ökonomischen Verhältnisse sowie aufgrund von besonderen Fähigkeiten oder Unfähigkeiten der Gruppen und ihrer Führer zu- und abnehmen
Kurt Sontheimer: Der Pluralismus und seine Kritiker, in: Klassenjustiz und Pluralismus. Festschrift für Ernst Fraenkel zum 75. Geburtstag, Hamburg 1973, S. 425-443, hier S. 426f.
1975
Pluralistische Anschauungen entstehen innerhalb der bürgerlichen Ideologie mit dem Eintritt des Kapitalismus in sein imperialistisches Stadium. Sie entwickeln sich und werden ausgeformt in dem Maße, wie der staatsmonopolistische Kapitalismus typisch für die kapitalistische Gesellschaft wird. Dabei reflektiert der Pluralismus, ob nun in weltanschaulichen, politischen, ökonomischen, historischen oder ethischen Konzeptionen, in gewisser Weise Verhältnisse des vormonopolistischen Kapitalismus der freien Konkurrenz. Solche zentralen Begriffe des Pluralismus wie „Interessenvielfalt“, „freies Kräftespiel“ u. ä. weisen darauf hin. Die Betonung der Vielheit, der Alternativen, der Konkurrenz, der Unabhängigkeit und Abgeschlossenheit von Erscheinungen und Prozessen erfolgt jedoch zu einem Zeitpunkt, da sich in der gesellschaftlichen Wirklichkeit des Imperialismus eine völlig entgegengesetzte Entwicklung vollzieht […] die Monopolisierung von immer mehr Prozessen der unterschiedlichsten Lebensbereiche. […]
[Es] leugnet der Pluralismus das Fortbestehen der Klassenspaltung in der „modernen Industriegesellschaft“ in antagonistische Klassen mit dem Grundwiderspruch von Kapital und Arbeit und setzt an ihre Stelle eine außerordentliche Vielfalt von „Interessen“ und „Interessengruppen“, die angeblich das Gerüst der Gesellschaftsstruktur in der modernen industriellen Welt bilden würden. Deshalb auch negiert er den Klassenkampf als tatsächliche Triebkraft des historischen Fortschritts und ersetzt ihn durch ein „harmonisches Nebeneinander“ und „geregeltes Zusammenwirken“ ewig konkurrierender sozialer Schichten, Gruppen und Organisationen, die auf der Grundlage „allgemeingültiger Spielregeln“ eines „fair play“ ihre „unausbleiblichen Meinungsverschiedenheiten“ austragen.
Eberhard Fromm und Kurt Sokolowski: Zum Platz des Pluralismus in der gegenwärtigen bürgerlichen Ideologie, in: Deutsche Zeitschrift für Philosophie 23 (1975), S. 1036-1046, hier S. 1037; 1042
1975
Der radikale Nihilismus Nietzsches vertritt im Gegenzug gegen die überlieferte Metaphysik und Moral einen philosophischen Perspektivismus und als Folge dessen einen weltanschaulichen Pluralismus. Dieser Umstand macht Nietzsches Philosophie in höchstem Maße bedeutsam ‒ und zwar in zunächst durchaus positiver und produktiver Weise ‒ für das Zeitalter der Gegenwart und für die Frage nach einer Grundlegung Praktischer und Politischer Philosophie in diesem unserem Zeitalter. In Nietzsches Denken erblicken wir neben dem angelsächsischen Pragmatismus ‒ und bei Nietzsche mit betonterem, universalem Geltungsanspruch ‒ den philosophischen Ursprung des modernen Pluralismus. […]
Nietzsche beurteilt den Pluralismus der Weltanschauungen, Tendenzen und Kräfte zunächst ganz positiv. Er spricht von der unendlichen Ausdeutbarkeit der Welt [Der Wille zur Macht, Nr. 600], die über die je perspektivischen Interpretationen immer schon hinaus ist. Entsprechend seiner radikalen Metaphysikkritik und seinem extremen Nihilismus kann dies nicht im Sinne eines Überstiegs zu einer doch noch vorhandenen, nur entzogenen Ganzheit der Welt gemeint sein. Die Welt ist vielmehr als das Chaos des unablässigen Werdens, Nicht-Seinshaften, Un-Einheitlichen vorzustellen und zugleich wiederum nicht vorstellbar, un-feststellbar.
Alexander Schwan: Nihilismus – Dogmatismus – Pluralismus, in: ders. (Hg.): Denken im Schatten des Nihilismus. Festschrift für Wilhelm Weischedel zum 70. Geburtstag, Darmstadt 1975, S. 247-292, hier S. 252f.
1977
Unter Berücksichtigung der Tatsache, daß in der Sozialphilosophie und politischen Theorie historisch von Pluralismus erst die Rede war, als Liberalismus und Sozialismus als politische Theorien und Bewegungen längst den geschichtlichen Schauplatz betreten hatten, kann man den Pluralismus (verstanden als ein gesellschaftliches Strukturprinzip) […] als ein Amalgam (sogar: einen Kompromiß) aus liberalen und sozialistischen Theorieelementen fassen. lm Pluralismus wären sodann positiv enthalten: Vom Liberalismus der Ausgangspunkt bei den Rechten des lndividuums, die Sicherung von Freiheit und Vielfalt (Meinungen, Glaubensrichtungen, Lebensstile), das Prinzip von Konkurrenz und Konflikt als sozialer Motor, die Toleranz als Existenzbedingung einer heterogenen Gesellschaft, schließlich die Partizipation der Bürger an der Regelung der politischen Angelegenheiten. Vom Sozialismus kämen der positive Freiheitsbegriff, das Streben nach materialer Gerechtigkeit (statt bloßer Rechtsgleichheit), das Prinzip der Organisation und kollektiven Interessenvertretung, das interessenpolitische Verhandlungssystem (Bsp. Tarifautonomie) neben der »Kopfzahl-Demokratie«, die Entwicklung zum Interventionsstaat (Sozialstaat) und die politische Gleichberechtigung des »Vierten Standes« (Industrieproletariat) hinzu. Negativ grenzte sich der Pluralismus zum Liberalismus ab durch: Ablehnung des Nur-Individualismus, Beseitigung politischer Privilegien, Unterwerfung vormals privater, gleichwohl herrschaftlich strukturierter Sphären unter demokratisch legitimierten politischen Willen, Zulassung der Förderung organisierter Interessenvertretung. Abgelehnt werden gegenüber dem Sozialismus folgende Elemente: Die völlige Unterwerfung des Individuums unter das Kollektiv, die Homogenisierung von Gesellschaft und Denken, die vorgeblich »wissenschaftliche«, ihre Rechtfertigung in sich selbst tragende Ideologie, die Utopie einer harmonischen, konfliktfreien und uniformen Gesellschaft. […]
[Hypothesen] zum Stellenwert des Pluralismus als Gesellschaftsprinzip […]:
Hypothese 1: Die Pluralismustheorie kann sowohl als ein analytisches Konzept zur Erfassung gesellschaftlicher Wirklichkeit (Pluralismus als Realität) verstanden werden wie als ein zu verwirklichendes, aus sozialen Wertvorstellungen heraus erwünschtes Prinzip (Pluralismus als Norm und Sollwert). […]
Hypothese 2: Der Pluralismus ist ein Strukturprinzip, das nicht auf eine spezifische Gesellschaftsformation historisch-zwingend festgelegt ist. […]
Hypothese 3: Pluralismus ist die Absage an eine für die ganze Gesellschaft verbindliche (auch: utopische) Sozialphilosophie und kann auch selbst keine solche sin. Als Strukturprinzip legitimiert der Pluralismus vielmehr die Existenz konfligierender Gesellschaftskonzeptionen, bindet sie allerdings an die Akzeptierung von Spielregeln (u.a. Toleranzprinzip). Somit kann Pluralismus nicht eine hinreichende Charakterisierung einer Gesellschaft, sondern stets nur eines ihrer Elemente sein. […]
Hypothese 4: Pluralismus ist in den westlichen lndustriegesellschaften historisch und darüber hinausgehend auch theoretisch-prinzipiell eine Verbindung von liberalen und sozialistischen Theorieelementen.
Hypothese 5: Die als Antwort auf die zeitgenössische Kritik an den westlichen Demokratien geforderte Demokratisierung gesellschaftlicher Subsysteme kann in Anknüpfung an Hypothese 4 durchaus im Einklang mit dem Prinzip Pluralismus betrachtet werden. In diesem Falle kann Demokratisierung als Herstellung und Entfaltung des Pluralismus im Mikrobereich gefaßt werden.
Hans Kremendahl: Pluralismustheorie in Deutschland. Entstehung, Kritik, Perspektiven, Leverkusen 1977, S. 30f.; 32.
1980
By the 1970s a rather bizarre body of “pluralist theory” had developed. What made it bizarre was that it was in substantial part the creation of avowed critics of pluralism. Their version of “pluralist theory” was a pastiche of ideas, sometimes buttressed by citations or snippets of quotations, sometimes vaguely attributed to one or more authors, and sometimes attributed only to what was confidently called “pluralist theory” ‒ or, often, the “pluralist theory.” Because debate often centered on a supposed theory parts of which no sensible political scientist would defend, the intellectual quality of the controversy sank and many political scientists lost interest in it.
Robert A. Dahl: Review of William Alton Kelso: American Democratic Theory. Pluralism and its Critics, Westport 1978, in: The Journal of Politics 42 (1980), S. 612-616, hier S. 612.
1980
Pluralismus im spezifischen Sinne […] meint […] eine Vielheit, deren einzelne Elemente in einer bestimmten Beziehung zueinander stehen: Die Elemente einer Einheit werden im wesentlichen als voneinander unabhängig, gleichberechtigt und autonom gesehen, d.h. sie sind nicht maßgeblich der Kontrolle anderer unterworfen; sie stehen miteinander durchaus im Verhältnis des Wettbewerbs und des Konflikts, nicht jedoch in dem hierarchischer Zuordnung oder dem der Subordination.
Winfried Steffani: Pluralistische Demokratie, Opladen 1980, S. 15.
1983
Pluralismus und Toleranz […]
auf religiösem Gebiet [herrschte] […] schon im alten Mesopotamien oft eine-erstaunliche Toleranz […], die freilich nicht so sehr auf moralischen oder humanitären wie auf politischen Motiven beruhte. Gefördert wurde diese Einstellung auch durch die Tatsache, daß der Vielgötterglaube in dieser Hinsicht von vorneherein wesentlich elastischer war als der Monotheismus mit seinem Ausschließlichkeitsanspruch des einen und einzigen Gottes. So konnten sich die jeweils dominierenden Völker und Staaten darauf beschränken, ihren eigenen Göttern den Vorrang vor denjenigen der Unterworfenen oder in Abhängigkeit Gebrachten zuzuschreiben, und sahen sich daher kaum veranlaßt, fremde Religionen in ihrem Machtbereich auszurotten. Ja, man war nicht selten bestrebt, die fremden Priesterschaften durch Zusage der Schonung und durch Bestätigung ihrer Privilegien zu gewinnen, um mit ihrer Hilfe die in Abhängigkeit gebrachten Völker besser beherrschen zu können.
Ernst Topitsch: Pluralismus und Toleranz, in: Walter-Raymond-Stiftung (Hg.): Pluralismus. Legitimationsprobleme im Interessenswandel, Köln 1983, S. 9-28, hier S. 12.
1983
Die seit dem ausgehenden 18. Jahrhundert mit dem Terminus „Pluralismus“ beschriebene soziale‚ kulturelle und religiöse Wirklichkeit ist zweifellos älter als der Begriff, auf den sie gebracht wurde. Man braucht nur auf die pluralistische Metaphysik der vorsokratischen Philosophie Demokrits und Anaxogoras’ oder auf den Pluralismus der Ideenwelt Platons zu verweisen. In religionsgeschichtlicher Betrachtung scheint der Polytheismus dem Monotheismus vorauszugehen: der Vielheit der Götter entsprach die Vielheit der Kulte und der religiösen Vergesellschaftungen. Herr Topitsch hat auf die größere Affinität des Polytheismus mit rudimentären Formen der Toleranz in den antiken Kulturen verwiesen und den Monotheismus sozusagen als natürlichen Verbündeten der Intoleranz apostrophiert. Das Studium orientalisch-jüdischer oder griechischer Texte der Antike, z.B. des Mythos vom „Turmbau zu Babel“, legt den Schluß nahe, daß die Sehnsucht nach Einheit mutmaßlich ebenso alt ist wie das als verhängnisvoll empfundene Bewußtsein der Trennung. Die eschatologische Dimension des Pfingstwunders scheint heute vor allem jungen Menschen wieder wichtig zu werden. Die theogonen und soziogonen Mythen des Altertums lassen den Polytheismus bereits als das Ergebnis eines tragischen und unaufhaltsamen Entzweiungsprozesses erscheinen, der irgendwann in der Geschichte oder jenseits der Geschichte zur Wiederherstellung der ursprünglichen Einheit führen wird.
Gerhard Deimling: Schlußfolgerungen, Erfahrungen und Einsichten, in: Walter-Raymond-Stiftung (Hg.): Pluralismus. Legitimationsprobleme im Interessenwandel, Köln 1983, S. 217-236, hier S. 218f.
1989
Central to pluralism were the belief in the vitality and the legitimacy of self-governing associations as means of organizing social life and the belief that political representation must respect the principle of function, recognizing associations like trade unions, churches, and voluntary bodies. In the pluralist scheme it is such associations that perform the basic tasks of social life. Pluralism is strongly anti-statist in its basic principles. Respect for the autonomy of associations freely formed of citizens and the principle of functional representation both involve a limitation and not an enhancement of the scope of state power.
Paul Q. Hirst: Introduction, in: ders. (Hg.): The Pluralist Theory of the State. Selected Writings of G. D. H. Cole, J. N. Figgis, and H. J. Laski, London 1989, S. 1-47, hier S. 2.
1992
Pluralismus (P.) als Begriff der politischen Theorie kennzeichnet die moderne Lebenswelt in den hochindustrialisierten Gesellschaften der westlichen OECD-Länder. Als Leitbild der Legitimität moderner Demokratien zielt P. auf ein freies politisches und gesellschaftliches Zusammenleben, das die liberalen Grundrechte sowie die Vereinigungsfreiheit respektiert und jegliche rassische, geschlechtliche und politische Diskriminierung untersagt. Im P. konkurrieren eine Vielzahl verschiedener gesellschaftlicher Gruppen und Organisationen mit- und gegeneinander um gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Macht. Sie versuchen ihren Einfluss in den politischen Prozess einzubringen und auf die staatliche Gewalt durchzusetzen.
Wichard Woyke: Pluralismus, in: Uwe Andersen und Wichard Woyke (Hg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland, Wiesbaden 1992, S. 414-416, hier S. 414f.
1994
[Es] bleibt festzuhalten, daß sich das sozialdemokratische Engagement zugunsten des weltanschaulichen Pluralismus verschoben hat. Somit kann Pluralismus insgesamt als ein wesentlicher Faktor der Entideologisierung des deutschen Parteiensystems gelten. Einige Theoretiker sprechen sogar von einem „Basiskonsens“ mit einer Ausgrenzungslogik gegen „extremistische Parteien“.
Claudia Solzbacher: Politische Bildung im pluralistischen Rechtsstaat, Opladen 1994, S. 50.
1995
My thinking denies a fundamental purpose, harmony, law, or plasticity of the world. Difference [sic!] is fundamental. […] its [scil. the reworking of the pluralist imagination in democratic culture] pursuit of a pluralizing ethos drawing sustenance from the abundance of life over identity, and its cultivation of agonistic respect for contending interpretations of the fundaments of being.
Wiliam E. Connolly, The Ethos of Pluralization, Minneapolis 1995, S. 104.
1995
es [ist] in einer pluralistischen Gesellschaft unmöglich, bei der Gestaltung der öffentlichen Pflichtschule allen Erziehungsvorstellungen voll Rechnung zu tragen. Insbesondere lassen sich die negative und die positive Seite der Religionsfreiheit nicht problemlos in ein und derselben staatlichen Institution verwirklichen.
Bundesverfassungsgericht BVerfGE 93, 1 – Kruzifix, Beschluß vom16. Mai 1995Gründe C. II. 3. a).
2012
The origins of modern pluralism are found in late nineteenth- and early twentieth-century dissatisfaction with concepts of the state as defined by principles. The nineteenth century was dominated by a developmental historicism according to which principles – such as those of nationality and liberty – defined the historical trajectory of states that were characterized by common interests. From 1880 to 1930, this developmental historicism confronted dilemmas such as that which World War I posed for any belief in rational progress. One result was the rise of modern pluralism. Empirical political scientists turned from historical narratives of the evolving state to detailed studies of factions and networks. Liberals invented and rediscovered various forms of group rights and constitutional pluralism. Socialists advocated guild and syndicalist modes of organization.
Mark Bevir: A history of modern pluralism, in: ders. (Hg.): Modern Pluralism. Anglo-American Debates since 1880, Cambridge 2012, S. 1-20, hier S. 12.
2020
P. [Pluralismus] kennzeichnet […] moderne, von der Aufklärung und den bürgerlichen Revolutionen präformierte Gesellschaften, die ihre konkrete Ausprägung im 20. Jh. nicht ohne Widerstreit erfahren haben. P. bedeutet die Existenz einer Vielfalt unterschiedlicher gesellschaftlicher und politischer Wertvorstellungen, Meinungen und Interessen, die sich auch in miteinander konkurrierenden Gruppierungen (Verbände, Parteien) organisieren können und i.d. R. beanspruchen, ihren Positionen Einfluss zu verschaffen. Partielle oder generelle Verbindlichkeit erlangen sie allein im Legitimität erzeugenden institutionellen Entscheidungsprozess, in dem die Priorität des an einer Vorstellung von allg.em Nutzen („Gemeinwohl“) orientierten Politischen vor dem Sektoralen realisiert werden soll. Hochbedeutsame und allg. akzeptierte Spielregeln für diesen Prozess sind der Verfassung oder anderen Gesetzesnormen zu entnehmen. In der BRD wie in liberalen Demokratien ist P. durch die Grundrechte, insb. die politischen Artikulations- und Organisationsrechte garantiert.
Heinrich Oberreuter: Pluralismus, in: Görres-Gesellschaft (Hg.): Staatslexikon. Recht, Wirtschaft, Gesellschaft, Bd. 4, 8. Aufl., Freiburg im Breisgau 2020, Sp. 818-823, hier Sp. 818f.
2020
Pluralismus, [1] theoriegeschichtlich entstanden aus einer Kritik an älteren Staatstheorien zu Beginn des 20. Jahrhunderts, wobei vor allem die alleinige Souveränität des Staates (gegenüber Unternehmern und Gewerkschaften z. B.) bestritten wurde: das Allgemeinwohl setze sich durch die Konkurrenz von Gruppeninteressen durch.
[2] In der neueren politischen Theorie gilt der P., das konkurrierende Verhältnis mehrerer sozialer Gruppen bzw. einer Mehrzahl von Interessenverbänden, Organisationen und Einflussgruppen innerhalb des Staates wie innerhalb der gesellschaftlichen Teilbereiche, als Wesensmerkmal der westlichen Demokratien.
Werner Fuchs-Heinritz: [Art.] Pluralismus, in: Daniela Klimke et al. (Hg.): Lexikon zur Soziologie, 6. Aufl., Wiesbaden 2020, S. 585.
Literatur
1. Monografien
Joseph Henri Boex-Borel: Le pluralisme. Essai sur la discontinuité et l’hétérogénéité des phénomènes, Paris 1909.
William James: A Pluralistic Universe, London 1909.
Jean Wahl: Les philosophies pluralistes d’Amérique et d’Angleterre, Paris 1920; engl. Übers.: The Pluralist Philosophies of England and America, London 1925 [begriffsgeschichtlicher Anhang].
Kung Chuan Hsiao: Political Pluralism. A Study in Contemporary Political Theory, London 1927.
Karl Bosl: Pluralismus und pluralistische Gesellschaft. Bauprinzip, Zerfallserscheinung, Mode, München 1967.
Robert A. Dahl: Pluralist Democracy in the United States. Conflict and Consent, Chicago 1967.
Hans Peter Matter: Die pluralistische Staatstheorie: oder Der Konsens zur Uneinigkeit (1967/68), Oberhofen am Thunersee 2012.
Ernst Fraenkel, Kurt Sontheimer und Bernard Crick: Beiträge zur Theorie und Kritik der pluralistischen Demokratie, Bonn 1969.
Rainer Eisfeld: Pluralismus zwischen Liberalismus und Sozialismus, Stuttgart 1972.
Hannelore Gudrich und Stefan Fett: Die pluralistische Gesellschaftstheorie. Grundpositionen und Kritik, Stuttgart 1974.
Helmut F. Spinner: Pluralismus als Erkenntnismodell, Frankfurt am Main 1974.
David Nicholls: The Pluralist State, London 1975.
Hans Kremendahl: Pluralismustheorie in Deutschland. Entstehung, Kritik, Perspektiven, Leverkusen 1977.
Axel Gehring: Freiheit und Pluralismus. Eine Analyse zum Problem der Stabilität einer pluralistischen Gesellschaft, Berlin 1977.
William Alton Kelso: American Democratic Theory. Pluralism and its Critics, Westport 1978.
Winfried Steffani: Pluralistische Demokratie. Studien zur Theorie und Praxis, Opladen 1980.
Joachim Detjen: Neopluralismus und Naturrecht. Zur politischen Philosophie der Pluralismustheorie, Paderborn 1988.
Thor von Waldstein: Der Beutewert des Staates. Carl Schmitt und der Pluralismus, Graz 2008.
Heinz Brüggemann: Modernität im Widerstreit. Zwischen Pluralismus und Homogenität. Eine Theorie-, Kultur- und Literaturgeschichte (18.-20. Jahrhundert), Würzburg 2015.
2. Sammelbände
J.H. Muirhead, F.C.S. Schiller und A.E. Taylor (Hg.): Why pluralism? A symposium, in: Proceedings of the Aristotelian Society 9 (1908/09), S. 183-225.
Götz Briefs (Hg.): Laissez-faire-Pluralismus. Demokratie und Wirtschaft des gegenwärtigen Zeitalters, Berlin 1966.
Franz Nuscheler und Winfried Steffani (Hg.): Pluralismus. Konzeptionen und Kontroversen, München 1972.
Heinrich Oberreuter (Hg.): Pluralismus. Grundlegung und Diskussion, München 1980.
Walter-Raymond-Stiftung (Hg.): Pluralismus. Legitimationsprobleme im Interessenwandel. Veröffentlichung der, Köln 1983.
Paul Q. Hirst (Hg.): The Pluralist Theory of the State. Selected Writings of G. D. H. Cole, J. N. Figgis, and H. J. Laski, London 1989.
Günter Abel (Hg.): Pluralismus. Erkenntnistheorie, Ethik und Politik, Hamburg 1996.
3. Aufsätze
Oswald von Nell-Breuning: Unitarismus und Pluralismus, in: Wörterbuch der Politik. Gesellschaftliche Ordnungssysteme, Bd. 2, Freiburg im Breisgau 1951, Sp. 449-460.
Helge Pross: Zum Begriff der pluralistischen Gesellschaft, in: Max Horkheimer (Hg.): Zeugnisse. Theodor W. Adorno zum sechzigsten Geburtstag, Frankfurt am Main 1963, S. 439-450.
Ernst Fraenkel: Der Pluralismus als Strukturelement der freiheitlich-rechtsstaatlichen Demokratie (1964), in: ders.: Deutschland und die westlichen Demokratien, Frankfurt am Main 1991, S. 297-325.
Jakobus Wössner: Pluralismustheorie und moderne Gesellschaft. Zu einer Ethik des Kollektiv-Sozialen, in: Archiv für Rechts- und Sozialphilosophie 58 (1972), S. 483-500.
Kurt Sontheimer: Der Pluralismus und seine Kritiker, in: Klassenjustiz und Pluralismus. Festschrift für Ernst Fraenkel zum 75. Geburtstag, Hamburg 1973, S. 425-443.
Alexander Schwan: Die Herausforderung des Pluralismus durch den Marxismus. Aktuelle und grundsätzliche Aspekte, in: Klassenjustiz und Pluralismus. Festschrift für Ernst Fraenkel zum 75. Geburtstag, Hamburg 1973, S. 444-481.
Eberhard Fromm und Kurt Sokolowski: Zum Platz des Pluralismus in der gegenwärtigen bürgerlichen Ideologie, in: Deutsche Zeitschrift für Philosophie 23 (1975), S. 1036-1046.
Helmut Quaritsch: Zur Entstehung der Theorie des Pluralismus, in: Der Staat 19 (1980), S. 29-56.
R. Breitling: The concept of pluralism, in: Stanislaw Ehrlich und Graham Wootton (Hg.): Three Faces of Pluralism. Political, Ethnic and Religious, Westmead 1980, S. 1-19.
Stephen Toulmin: Pluralism and responsibility in post-modern Science, in: Science, Technology and Human Values 10 (1985), S. 28-37.
Winfried Brugger: Radikaler und geläuterter Pluralismus, in: Der Staat 29 (1990), S. 497-520.
Stéphane Vibert: Le pluralisme culturel comme réponse politique au fait de la diversité culturelle?, in: Mouvements 37 (2005), S. 15-21.
Odo Marquard: Freiheit und Pluralität, in: Skepsis in der Moderne. Philosophische Studien, Stuttgart 2007, S. 109-123.
Udo Vorholt: Pluralismus. Das politikwissenschaftliche Konzept für Heterogenität, in: Renate Hinz und Renate Walthes (Hg.): Verschiedenheit als Diskurs, Tübingen 2011, S. 192-204.
Russell B. Goodman: William James’s pluralisms, in: Revue internationale de philosophie 260 (2012), S. 155-176.
4. Überblicksartikel
John Dewey: Pluralism, in: Dictionary of Philosophy and Psychology, Bd. 2, hg. von James Mark Baldwin, New York 1902, S. 306.
Ernst Fraenkel: Pluralismus, in: Staat und Politik. Das Fischer-Lexikon, Frankfurt am Main 1957, S. 234-235.
Winfried Steffani: Pluralismus, in: Wilhelm Bernsdorf (Hg.): Wörterbuch der Soziologie, 2. Aufl., Stuttgart 1969, S. 807-811.
Rainer Eisfeld: Pluralismus, in: Iring Fetscher und Herfried Münkler (Hg.): Pipers Handbuch der politischen Ideen, Bd. 5. Neuzeit. Vom Zeitalter des Imperialismus bis zu den neuen sozialen Bewegungen, München 1987, S. 421-436.
Pluralismus, in: Kritisches Wörterbuch des Marxismus, Bd. 6, Berlin 1987, S. 1021.
Alexander Schwan: Pluralismus, in: Görres·Gesellschaft (Hg.): Herder Staatslexikon. Recht, Wirtschaft, Gesellschaft, Bd. 4, Freiburg im Breisgau 1988, Sp. 427-431.
W. Kerber/Redaktion: Pluralismus, in: Historisches Wörterbuch der Philosophie, Bd. 7, Basel 1989, Sp. 988-993.
Hans Jörg Sandkühler: Pluralismus, in: Enzyklopädie Philosophie, Bd. 2, Hamburg 2010, S. 1256-1265.
Mark Bevir: A history of modern pluralism, in: ders. (Hg.): Modern Pluralism. Anglo-American Debates since 1880, Cambridge 2012, S. 1-20.
Heinrich Oberreuter: Pluralismus, in: Görres-Gesellschaft (Hg.): Staatslexikon. Recht, Wirtschaft, Gesellschaft, Bd. 4, 8. Aufl. Freiburg im Breisgau 2020, S. 818-823.